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An die Vorsitzende des Kreistages Frau Liselotte Fitzke Büro des Kreistages Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Storkow, 22.01.2008
Per Fernkopie an 03366-351019
Antrag zur 24. Kreistagssitzung am 06. Februar 2008
Antrag zur Änderung der Drucksache 033/2007
Änderungsantrag gemäß § 12 (3) der Geschäftsordnung
des Kreistags des Landkreises Oder-Spree
Die NPD-Fraktion beantragt:
In der Drucksache 033/2007 in der Sachdarstellung unter Punkt 4. wird der Satz:
„Ergänzung ... Bundeskleingartengesetzes.“
wie folgt geändert:
„Gebührenpflichtig sind die nicht im Landkreis Oder-Spree gemeldeten Pächter von Kleingartengrundstücken.“
In dem Entwurf der geänderten Abfallgebührensatzung zur Drucksache 033/2007 wird der Satz:
„Gebührenpflichtiger für Gartengrundstücke in Kleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist die
rechtsfähige Kleingartenorganisation bzw. der Regional-/ Dachverband als Zwischenpächter im Sinne von § 4 Absatz 2 des Bundeskleingartengesetzes.“
wie folgt geändert:
„Gebührenpflichtig sind die
Pächter von Kleingartengrundstücken, die nicht im Landkreis Oder-Spree gemeldet sind.“
Begründung:
Berechtigter öffentlicher Kritik unterliegt die Tatsache, daß die im
Landkreis Oder-Spree ansässigen Kleingärtner durch die Regelung in der geänderten Abfallgebührensatzung doppelt zur Kasse gebeten werden. Der Versuch seitens der Verwaltung die rechtsfähigen
Kleingartenorganisationen im Sinne des § 4 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) gebührenpflichtig zu machen, ist rechtlich sehr fragwürdig und beinhaltet die Gefahr, daß die Regelung auf dem Klageweg
gerichtlich zum Schaden des Kreises aufgehoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Beier NPD-Fraktionsvorsitzender
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